Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kidsevents

  1. Allgemeines

Das Serviceunternehmen bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden.

  1. Allgemeine Bestimmungen

2.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote und Dienstleistungen des Unternehmens und auch an anderen Orten. Jeder Kunde wurde vor der erstmaligen Teilnahme an einer Veranstaltung auf die bei jedem Standort aushängenden und auf der Website einzusehenden AGB hingewiesen. Diese sind damit Bestandteil aller mündlichen und schriftlichen Verträge.

2.2. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Serviceunternehmen und dem Kunden geschlossenen Auftrags.

  1. Auftragserteilung

Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einem Auftragsschein/Email festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift.

  1. Preise / Kostenvoranschlag
    • Grundsätzlich gelten die Preise lt. Aushang bzw. Vereinbarung/Angebot.
    • Sofern mündlich oder schriftlich durch das Serviceunternehmen die Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt:

Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, iSd § 5 Abs 2 KSchG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insofern unverbindlich.

Sollte es so sein, dass die Kosten darüber hinaus überschritten werden, so wird das Serviceunternehmen den Kunden – soweit möglich – vorher verständigen. Das Serviceunternehmen und der Kunde werden sohin den weiteren Ablauf einvernehmlich festlegen.

  1. Kinderpakete/Hüpfburgenverleih
    • Hüpfburgverleih und allgemeine Bedingungen
      • Haftung

Die Haftung liegt ab dem Zeitpunkt der Abholung/Lieferung bis zum Zeitpunkt der Rückgabe beim Mieter.

  • Schäden

Sollten Schäden des Mietmaterials entstehen, muss der Vermieter umgehend verständigt werden und der Mieter muss für die entstandenen Schäden aufkommen. Falls Mängel vorliegen, die nicht durch Verschulden des Mieters entstanden sind, muss der Vermieter sofort benachrichtigt werden.

  • Mietzeit

Die Mietzeit läuft vom Zeitpunkt der Anfahrt bis zum Zeitpunkt der Abfahrt.
Der Mieter trägt für diese Zeit die volle Verantwortung für die Mietgegenstände.

  • Benützung

Die Hüpfburg wird mit Erdhaken im Boden befestigt. Vor Aufbaubeginn hat der Mieter sich davon zu überzeugen, dass dies möglich ist, ohne irgendwelchen Schaden zu verursachen
(Beschädigungen von Kabeln oder Rohrleitungen, Beeinträchtigung von Freileitungen usw.)

  • Sonstige Vereinbarungen

Für alle Schäden und Verluste an dem Mietmaterial hat der Mieter aufzukommen.
Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter keine Veränderung am Mietmaterial vornehmen, bzw. vornehmen lassen oder dulden.
Beschädigungen oder Wertminderungen gehen zu Lasten des Mieters bzw.
hat der Mieter die Folgen von vorgenommenen Veränderungen zu vertreten.
Bei Sturm- oder Gewittergefahr hat der Mieter, bzw. der ihm dazu
verpflichteten Benutzer die Hüpfburg unverzüglich zu räumen. Der Mieter kann schadensersatzpflichtig gemacht werden, wenn er dies versäumt.
Stellt der Mieter während der Mietzeit eine Beeinträchtigung der Standsicherheit fest, so ist er verpflichtet, diese herzustellen oder gegebenenfalls den Vermieter unverzüglich zu
verständigen. Ohne vom Vermieter Hilfe abzuwarten ist der Mieter verpflichtet, durch
Selbsthilfe jede Gefahr abzuwenden.

  • Unsere Angebote sind freibleibend.
    Bis zur schriftlichen Bestätigung der Buchung behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Alle Vereinbarungen werden für uns erst mit der Gegenzeichnung der Buchung durch den Mieter und Rücksendung der für uns bestimmten Ausfertigung gültig.
  • Verzögerung

Verzögert sich der Abbau durch Verschulden des Mieters so haftet der Mieter für den daraus entstandenen Schaden gegenüber dem Nachmieter.

  • Kaution

Die Kaution ist bei der Zustellung/ Abholung fällig und wird bei der Rechnung abgezogen.

  • Schäden

Mängel sollten vom Kunden möglichst kurzfristig gerügt werden. Für Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht nach dem UGB.

Nichtbekanntgabe von Schäden die ein weitervermieten verhindern könnten, werden die diverse Unkosten die dadurch entstehen können, dem Verursacher (dem dafür verantwortlichen Mieter) in Rechnung gestellt.

  • Rücktritt

Falls ein Rücktritt des Vertrages erwünscht wird, fallen für den Mieter bis 2 Tage vorher keine Extrakosten an.

Am Tag vorher wird eine Stornogebühr von 20% des vereinbarten Dienstleistungsbetrages in Rechnung gestellt und am selben Tag 50%. Im Einzelfall kann im Krankheits- oder besonderem Härtefällen vom Veranstalter eine gesonderte Regelung zu Gunsten des jeweiligen Teilnehmers getroffen werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Sollte es am Tag der Veranstaltung schlechtes Wetter geben, wird ein Gutschein im Wert der Buchung ausgestellt.

  • Extraregelungen von Hüpfburgen
    • Personen

Bei Hüpfburg Aufbau bzw. Abbau muss vom Mieter 1 Person gestellt werden.

Bei Personenschaden während der Nutzung der Hüpfburg übernimmt der Vermieter keine Haftung.

  • Prüfung

Unsere Hüpfburgen werden jährlich überprüft und sind staatlich registriert.

  • Verschmutzung

Bei vorliegender Verschmutzung bzw. Nässe zum Zeitpunkt der Abholung bzw. Rückgabe wird eine Reinigungspönale von 100 bzw 150€ berechnet.

Falls eine Reinigung nicht möglich ist, ist der Vermieter zu verständigen.

Für die Reinigung von Fallschutzmatten wird eine Entschädigung von 5 € pro Stück berechnet.

  • Verlust von Erdhacken

Je abwesenden Erdhacken bei dem Zeitpunkt der Abholung bzw. Rückgabe wird eine Verlustentschädigung von 6 € berechnet.

      1. Termine
        • Wir werden, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Fertigstellung / Lieferung einhalten.

Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird das Serviceunternehmen einen neuen Termin für die Leistung / Lieferung nennen.

Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim Termin unterrichten.

      1. Zahlungsbedingungen
        • Preise
          Sämtliche Preise verstehen sich Brutto und sind ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung zahlbar.
          Der Kunde hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich zu begleichen.
      2. Personenbezogene Daten
        Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten, elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Sinne dieser Bestimmung ermittelte Daten ausschließlich für Zwecke der Leistungserbringung, insbesondere zum Zweck der Auftragsabwicklung und der Buchhaltung erhoben und verarbeitet werden. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben.
      3. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Villach.